AAB's

Allgemeine Auftragsbedingungen der Urban Reels Media e.U.

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Allgemeine Auftragsbedingungen der Urban Reels Media e.U.

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Allgemeine Auftragsbedingungen der Urban Reels Media e.U.

Allgemeine Auftragsbedingungen


Aktuelle Version Stand: 09/25


GELTUNGSBEREICH

  1. Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen („AAB“) gelten für sämtliche Aufträge und Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber („AG“) und der Urban Reels Media e.U., Jonathan Schmid (FN 568944 h), Ostbach 10, 6105 Leutasch („URBAN REELS“), dies gilt auch für künftige Aufträge und auch wenn auf die Geltung der AAB nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Derartige Aufträge können etwa umfassen: 

  1. Erstellung von Content für Social-Media Kanäle sowie deren laufende Betreuung; 

  2. Erstellung von Videomaterial;

  3. Webdesign / Webentwicklung.

  1. Ergänzende, abweichende oder entgegenstehende Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des AG (ungeachtet ihrer Form oder Art) entfalten keine Geltung und werden hiermit ausdrücklich abgelehnt. 


GRUNDLAGEN, LEISTUNGSERBRINGUNG  

  1. Grundlage des Auftrags ist das Angebot von URBAN REELS, die Leistungsbeschreibung ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung, welche diesen AAB vorangestellt ist. 

  2. URBAN REELS erbringt die Leistungen eigenverantwortlich (allenfalls durch Organe und Arbeitnehmer), ist jedoch berechtigt, neben eigenen Arbeitnehmern auch externe Kooperationspartner (etwa Freelancer oder sonstige Subunternehmer) beizuziehen. 


PFLICHTEN DES AG

  1. Der AG hat sicherzustellen, dass URBAN REELS jederzeit über sämtliche Informationen, Umstände, Unterlagen und Materialien verfügt, welche zur Leistungserbringung erforderlich sind, der AG stellt diese URBAN REELS jeweils zeitgerecht, vollständig und unentgeltlich zur Verfügung und erteilt entsprechende Anweisungen (Mitwirkungspflicht). URBAN REELS trifft keine Warnpflicht hinsichtlich deren Tauglichkeit / Vollständigkeit für die Auftragserfüllung. 

  2. Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass bei der Beauftragung von URBAN REELS mit der Anfertigung von Lichtbildern und/oder Videomaterial nach den Vorgaben / Wünschen des AG (etwa im Unternehmen oder bei Veranstaltungen des AG), sämtliche Personen, die erkennbar auf Lichtbildern / Videos abgebildet werden (könnten), darüber aufgeklärt wurden und ihre Zustimmung zur Aufnahme und Veröffentlichung erteilt haben und deren Persönlichkeitsrechte auch sonst umfassend gewahrt bleiben. URBAN REELS stellt dem AG auf Wunsch entsprechende Standard-Freigabeerklärungen zur Verfügung, die Pflicht zur Einholung derselben liegt jedoch beim AG. 


IMMATERIALGÜTERRECHTE, NUTZUNGSRECHTE

  1. Die durch URBAN REELS (respektive allenfalls dessen Organe, Arbeitnehmer) im Rahmen der Beauftragung geschaffenen Arbeiten, Grafiken, Designs, Layouts, Konzepten, Ideen, Renderings, Composings, Illustrationen, Texte, Lichtbilder/Fotografien, Filme/Laufbilder, einschließlich sämtlicher Vor- und Zwischenergebnisse und einzelner Teile daraus (gemeinsam auch „Arbeitsergebnisse“) stellen Werke im Sinne des Urheberrechts dar und bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale grundsätzlich im Eigentum von URBAN REELS. Die im Rahmen der Auftragserfüllung erforderliche Mitwirkung des AG begründet kein Miturheberrecht. 

  2. URBAN REELS (respektive allenfalls dessen Organe, Arbeitnehmer) sind jederzeit berechtigt, die anwendbaren Urheberpersönlichkeitsrechte (sowie ähnliche Rechte) in Bezug auf die Arbeitsergebnisse geltend zu machen, insbesondere die Anbringung von Namen, Firmenwortlaut und/oder Logo in erkennbarer Weise an/auf dem Werkstück (sowie Vervielfältigungsstücken) selbst zu verlangen sowie Art, Größe und Form vorzugeben. Ist dies technisch nicht möglich oder tunlich, werden sich URBAN REELS und der AG auf eine geeignete Form des Hinweises verständigen (im Impressum odgl). URBAN REELS hat jedenfalls das Recht (auch bei Einräumung des Bearbeitungsrechts), einer entstellenden oder die geistigen Interessen an dem Werkstück beeinträchtigenden Änderung jederzeit zu widersprechen. 

  3. Mangels abweichender Vereinbarung räumt URBAN REELS dem AG ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen in der zur Verfügung gestellten Fassung ein. Dieses umfasst jedenfalls das Recht, die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen (gemäß § 15 UrhG), zu verbreiten (§ 16 UrhG), zu senden (§ 17 UrhG), öffentlich vorzutragen / aufzuführen / vorzuführen (§ 18 UrhG) sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen (§ 18a UrhG). 

  4. Mangels abweichender Vereinbarung erlangt der AG diese Nutzungsrechte lediglich in dem (zeitlichen, räumlichen und inhaltlichen) Umfang und für jene Zwecke, die für die Auftragserfüllung unbedingt erforderlich sind. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung sowie insbesondere die Bearbeitung, Änderung (einschließlich Aktualisierung / Weiterentwicklung) oder Nachahmung der Arbeitsergebnisse ist unzulässig, sofern nicht eine ausdrückliche Zustimmung von URBAN REELS gegen entsprechendes gesondertes Honorar vorliegt. 

  5. Die dem AG eingeräumten Nutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung von URBAN REELS an Dritte übertragen / lizenziert / weitergegeben werden, ungeachtet dessen, ob dies entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. 

  6. Der AG ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsergebnisse nur für den vereinbarten Zweck und in dem vereinbarten Umfang verwendet werden und hat die diesbezüglichen Pflichten erforderlichenfalls wirksam auf Dritte zu überbinden. URBAN REELS hat einen jederzeitigen Auskunftsanspruch hinsichtlich des Nutzungsumfangs der Arbeitsergebnisse. 

  7. Der AG erwirbt die Nutzungsrechte mit vollständiger Bezahlung des Gesamthonorars (einschließlich Nebenkosten). An Entwürfen, Präsentationen, Ausarbeitungen und Computerdaten erlangt der AG weder Eigentum noch irgendwelche Nutzungsrechte. 

  8. Über die im Rahmen dieser AAB oder durch gesonderte Vereinbarung hinausgehende oder anderweitige Rechte an den Arbeitsergebnissen erlangt der AG nicht. Insbesondere ist es dem AG mangels abweichender Vereinbarung nicht gestattet, Immaterialgüter- oder sonstige Rechte an den Arbeitsergebnissen im eigenen Namen anzumelden, zu registrieren oder für sich in Anspruch zu nehmen.

  9. Der AG haftet URBAN REELS gegenüber für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

  10. URBAN REELS hat das Recht, die Arbeitsergebnisse für eigene Zwecke, insbesondere zur Eigenwerbung und/oder als Referenz ohne Einschränkung zu verwenden und zu verwerten (bspw. durch Zurverfügungstellung im Rahmen der eigenen Internet- und/oder Social-Media Präsenzen).


CONTENT-ERSTELLUNG 

  1. Soweit die Beauftragung durch den AG die Erstellung von Content für Social-Media Kanäle umfasst, gelten dafür die Bestimmungen dieses Abschnitts, die allgemeinen Bestimmungen der AAB bleiben davon unberührt. 

  2. Insbesondere kann URBAN REELS in diesem Zusammenhang mit der Erstellung von Lichtbildern, Filmaufnahmen, Tonaufnahmen oder Kombinationen davon beauftragt werden. Diese werden in der Folge von dem AG auf dessen Social-Media Kanälen verwendet. 

  3. Diese Lichtbilder / Filmaufnahmen / Tonaufnahmen stellen Arbeitsergebnisse im Sinne dieser AAB dar und unterliegen in ihrer Verwendung den diesbezüglichen vertraglichen Bestimmungen. 


SOCIAL-MEDIA BETREUUNG 

  1. Soweit die Beauftragung durch den AG die Betreuung von Social-Media Kanälen umfasst, gelten dafür die Bestimmungen dieses Abschnitts, die allgemeinen Bestimmungen der AAB bleiben davon unberührt. 

  2. Insbesondere kann URBAN REELS in diesem Zusammenhang mit folgenden Leistungen beauftragt werden: (i) Erstellung von passenden Texten für Postings, (ii) Designleistungen für Postings, (iii) Werbeschaltungen auf Social-Media Kanälen, (iv) Erstellung von passenden Bild- und Filmmaterial für Stories / Reels udgl, (v) Beantwortung von Kommentaren und/oder Direktnachrichten auf den Social-Media Kanälen, etc. 

  3. Die vorgenannten Leistungen können vereinbarungsgemäß auch parallel auf verschiedenen Social-Media Kanälen des AG erbracht werden. 

  4. Sofern die Erbringung der Leistung(en) durch URBAN REELS unmittelbar erfolgt (d.h. ohne, dass die Leistungsergebnisse zunächst dem AG zur Verfügung gestellt werden), verständigen sich der AG und URBAN REELS vorab über Inhalte, Form, Stil etc. Der AG stellt in diesem Zusammenhang sicher, dass URBAN REELS über sämtliche erforderlichen Informationen und Vorgaben verfügt (siehe auch den Abschnitt „PFLICHTEN DES AG“ dieser AAB). 

  5. Die von URBAN REELS in diesem Zusammenhang erstellten Texte / Lichtbilder / Filmaufnahmen / Tonaufnahmen stellen Arbeitsergebnisse im Sinne dieser AAB dar und unterliegen in ihrer Verwendung den diesbezüglichen vertraglichen Bestimmungen. 


ERSTELLUNG VIDEOMATERIAL 

  1. Soweit die Beauftragung durch den AG die Erstellung von Videomaterial umfasst, gelten dafür die Bestimmungen dieses Abschnitts, die allgemeinen Bestimmungen der AAB bleiben davon unberührt. 

  2. Insbesondere kann URBAN REELS in diesem Zusammenhang mit der Erstellung von Videomaterial für verschiedenste Zwecke (bspw Eventvideos, Imagefilme, Werbespots, Videomaterial für die Online-Nutzung oder TV-Nutzung) beauftragt werden. 

  3. Das von URBAN REELS in diesem Zusammenhang erstellte Videomaterial stellt ein Arbeitsergebnis im Sinne dieser AAB dar und unterliegen in ihrer Verwendung den diesbezüglichen vertraglichen Bestimmungen. 


WEBDESIGN / WEBENTWICKLUNG, DOMAINS

  1. Soweit die Beauftragung durch den AG Leistungen im Zusammenhang mit dem Bereich Webdesign / Webentwicklung umfasst, gelten dafür die Bestimmungen dieses Abschnitts, die allgemeinen Bestimmungen der AAB bleiben davon unberührt. 

  2. Insbesondere kann URBAN REELS in diesem Zusammenhang mit folgenden Leistungen beauftragt werden: (i) Konzeption des Webauftritts (Anforderungen, Zielgruppe(n), Layout- und Inhaltsplanung), (ii) Design (Visualisierung, Erstellung von UI/UX-Elementen, Farb- und Schriftenauswahl), (iii) Entwicklung und Programmierung (Front-End, bei Bedarf Back-End), (iv) Testing (Durchführung von Tests bspw. in Bezug auf Funktion, Browser, Sicherheit, Leistung), (v) Deployment (Hochladen, Domain-Einrichtung, Einrichtung von E-Mail-Adressen), (vi) laufende Wartung (Überwachung, Einspielen von Sicherheits- und anderen Updates, Optimierung von Performance und Nutzererfahrung, Änderungen von Texten / Lichtbildern, Einspielen temporärer Angebote udgl.). 

  3. Die jeweils konkret beinhalteten Leistungen (welche im Einzelfall nicht sämtliche der im vorangehenden Punkt beschriebenen Leistungsumfänge umfassen müssen) sind in dem Angebot / der schriftlichen Vereinbarung, welche diesen AAB vorangestellt ist, ausgewiesen. 

  4. Soweit Domains durch URBAN REELS im Auftrag des AG bei Drittanbietern beschafft und gehalten werden, übernimmt URBAN REELS auch die Verlängerung und Zahlungsabwicklung für den AG und verrechnet diese Kosten an den AG weiter. URBAN REELS ist nicht verpflichtet, im Falle der Nichtzahlung durch den AG, derartige Domains weiter aufrecht registriert zu halten und haftet dem AG nicht für etwaige Folgen, die durch eine Nichtzahlung durch den AG entstehen (wie bspw. das Freiwerden der Domain und folgende Registrierung durch einen Dritten). 

  5. Die von URBAN REELS in diesem Zusammenhang erstellten Texte / Layouts / Designs stellen Arbeitsergebnisse im Sinne dieser AAB dar und unterliegen in ihrer Verwendung den diesbezüglichen vertraglichen Bestimmungen. 


LEISTUNG, HONORAR

  1. Als Grundlage für die Bemessung des Honoraranspruchs von URBAN REELS sind primär das Angebot und die Angaben auf der schriftlichen Vereinbarung, welche diesen AAB vorangestellt ist, maßgeblich. Teilweise können die Leistungen in Paketen zusammengefasst werden, deren Zusammenstellung und Preisgestaltung URBAN REELS freisteht. Die Preise verstehen sich in Euro (EUR) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  2. Das Honorar ist ohne Abzug mit Rechnungsstellung, spätestens jedoch mit der durch URBAN REELS angebotenen Übergabe der Arbeitsergebnisse fällig. Die Verrechnung der Leistungen kann nach Wahl von URBAN REELS entweder nach Abschluss der Leistungserbringung oder auch in bestimmten Intervallen (dies vor allem bei der Beauftragung mit wiederkehrenden Leistungen, wie bspw. Wartung im Bereich Webdesign) erfolgen; die Abrechnungsmethode wird in dem Angebot / der schriftlichen Vereinbarung, welche diesen AAB vorangestellt ist, ausgewiesen. URBAN REELS ist unabhängig von der Abrechnungsmethode berechtigt, für einen Teil oder für das gesamte vereinbarte Honorar Vorauszahlung zu verlangen und/oder Teilabrechnungen vorzunehmen. URBAN REELS ist weiters berechtigt, die Arbeitsergebnisse erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars herauszugeben bzw. dem AG zur Verfügung zu stellen. 

  3. Gerät der AG mit der Zahlung des Honorars (oder eines Teils davon) in Verzug, gelten Verzugszinsen in Höhe von zwölf (12) Prozent (%) p.a. als vereinbart, URBAN REELS ist in diesem Fall bis zur Begleichung fälliger Zahlungsansprüche nicht verpflichtet, weitere Leistungen an den AG zu erbringen. Der AG ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Honoraransprüche aufzurechnen oder Zahlungen, aus welchem Grund immer, zurückzuhalten.  

  4. Von URBAN REELS in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Leistungen gelten stets unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin schriftlich zugesichert ist.

  5. URBAN REELS haftet nicht für allfällige Leistungsverzögerungen oder Unmöglichkeit der Leistung (oder eines Teils davon) aufgrund höherer Gewalt/sonstiger nicht beeinflussbarer Behinderungen (wie insbesondere, aber nicht ausschließlich Streik, Feuer, Naturkatastrophen, Überschwemmung, Seuchen / Epidemien / Pandemien, kriegerische/terroristische Aktivitäten, Arbeitskampf, Betriebsstörung, veränderte behördliche Genehmigungs- oder Gesetzeslage, und behördliche Anordnungen, die nicht dem gewöhnlichen Betriebsrisiko zuzurechnen sind), Verzug in Auftrag gegebener Fremdleistungen oder nicht gehöriger Einhaltung der Mitwirkungspflichten des AG. 

  6. Der AG hat die Arbeitsergebnisse umgehend, längstens jedoch binnen fünf (5) Werktagen, nach Übergabe auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen und erforderlichenfalls schriftlich zu rügen. Andernfalls gelten die Arbeitsergebnisse als genehmigt und abgenommen; Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung, des Schadenersatzes sowie des Irrtums über Mangelfreiheit sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs (6) Monate ab dem Zeitpunkt der Übergabe; die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird hiermit ausdrücklich abbedungen. 

  7. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge, steht dem AG das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch URBAN REELS zu. URBAN REELS wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der AG alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. URBAN REELS ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem AG das Recht zur Preisminderung oder (bei Vorliegen eines nicht bloß geringfügigen Mangels) Wandlung (Auflösung) zu.

  8. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen URBAN REELS und dem AG ist der Sitz von URBAN REELS.


HAFTUNG

  1. URBAN REELS (sowie allenfalls dessen Organe, Arbeitnehmer, Beauftragten oder Erfüllungsgehilfen) haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden in Folge leichter Fahrlässigkeit. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist mit dem Netto-Honorarbetrag des entsprechenden Auftrags begrenzt. In keinem Fall haftet URBAN REELS für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder für Hard-/Softwareschäden. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit ist vom AG zu beweisen.

  2. Der AG trägt die alleinige Verantwortung und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit (insbesondere, aber nicht ausschließlich, nach immaterialgüter-, wettbewerbs-, verwaltungs-, und strafrechtlichen Bestimmungen) der Verwendung der Arbeitsergebnisse. URBAN REELS übernimmt keine Verantwortung oder Haftung hinsichtlich der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Arbeitsergebnisse, soweit diese vom AG genehmigt/freigegeben wurden oder dem AG die Prüfung von URBAN REELS zumindest angeboten wurde. URBAN REELS haftet auch nicht für einen bestimmten Erfolg.

  3. Der AG sichert zu, garantiert (§ 880a ABGB) und leistet Gewähr, dass die von ihm an URBAN REELS überlassenen Informationen, Unterlagen, Medien und Materialien (einschließlich Lichtbilder, Texte, Grafiken etc) vollständig frei von Rechten Dritter (insbesondere, aber nicht ausschließlich, Immaterialgüterrechten, Persönlichkeitsrechten, Sicherungsrechten und/oder Geheimhaltungsinteressen) sind, der AG zur entsprechenden Verwendung berechtigt ist und durch die Leistungen von URBAN REELS, Bearbeitung und/oder Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Der AG hält URBAN REELS sowie gegebenenfalls dessen Organe und Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang vollumfänglich schad- und klaglos. 


LAUFZEIT, KÜNDIGUNG

  1. Die Laufzeit der vertraglichen Beziehung zwischen URBAN REELS und dem AG ergibt sich in erster Linie aus der schriftlichen Vereinbarung, welche diesen AAB vorangestellt ist. Soweit sich daraus im Einzelfall nichts Abweichendes ergibt, gelten folgende Laufzeiten als vereinbart: 

  1. Contenterstellung Social-Media Kanäle: unbefristet, bis zum Abschluss der Erstellung des beauftragten Contents; 

  2. Betreuung Social-Media Kanäle: Mindestlaufzeit drei (3) Monate ab dem Tag des Vertragsabschlusses; die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere drei (3) Monate, sofern nicht von URBAN REELS oder dem AG spätestens einen (1) Monat vor Ablauf der ursprünglichen oder verlängerten Laufzeit schriftlich gegenüber der anderen Partei gekündigt wird;

  3. Erstellung Videomaterial: unbefristet, bis zum Abschluss der Erstellung des beauftragten Videomaterials;

  4. Webdesign / Webentwicklung: unbefristet, bis zum Abschluss der Erstellung der Webseite und Abnahme durch den AG; im Falle der Inanspruchnahme weiterer Leistungen (bspw. Wartung): Mindestlaufzeit drei (3) Monate ab dem Tag der Abnahme der Webseite; die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere drei (3) Monate, sofern nicht von URBAN REELS oder dem AG spätestens einen (1) Monat vor Ablauf der ursprünglichen oder verlängerten Laufzeit schriftlich gegenüber der anderen Partei gekündigt wird;


  1. Klargestellt wird, dass bei Erfüllung oder auch im Falle einer Beendigung der Vertragsbeziehung die Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen in dem vereinbarten Umfang beim AG verbleiben; dies vorbehaltlich der nachstehenden Regelung über die außerordentliche Kündigung.

  2. URBAN REELS ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere, aber nicht ausschließlich vor, wenn (i) der AG die ihn treffenden Mitwirkungs- oder sonstige wesentlichen Vertragspflichten verletzt; oder (ii) mit der Zahlung eines fälligen Anspruchs trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist von mehr als vierzehn (14) Kalendertagen in objektiven oder subjektiven Verzug gerät; oder (iii) über das Vermögen des AG ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgewiesen wird. Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch URBAN REELS ist der AG nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse weiter zu verwenden, sämtliche Nutzungsrechte daran fallen an URBAN REELS zurück. 


DATENSPEICHERUNG/DATENSCHUTZ

  1. URBANREELS erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen (auch personenbezogene) Daten des AG und/oder von Mitarbeitern des AG. URBAN REELS beachtet dabei die Bestimmungen der DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung Nr 2016/679) und anwendbare nationale Datenschutznormen. Die Bestimmungen dieses Abschnitts „DATENSCHUTZ UND DATENVERARBEITUNG“ gelten lediglich in Hinblick auf personenbezogene Daten natürlicher Personen iSd Art 4 Z 1 DS-GVO.

  2. Verantwortlicher iSd Art 4 Z 7 DS-GVO ist URBAN REELS (Details siehe Impressum Fußzeile). Die folgenden personenbezogenen Daten den AG (respektive dessen Mitarbeiter) betreffend können erhoben und verarbeitet werden: (i) Vor- und Zuname Ansprechperson/Firma, (ii) Firmenbuchnummer, (iii) Postadresse, (iv) E-Mail-Adresse, (v) UID-Nummer, (vi) Bank- bzw Kreditkartendetails, (vii) Telefonnummer (einschließlich Mobiltelefonnummer).

  3. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in erster Linie zur Erfüllung eines Vertrages bzw zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art 6 Abs 1 lit b DS-GVO). Weiters erfolgt die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen von URBAN REELS bzw berechtigten Interessen Dritter (Art 6 Abs 1 lit f DS-GVO), insbesondere auch zu Zwecken der des Forderungsmanagements, des Direktmarketings in analoger und digitaler Form, der Bestandskundenwerbung, zum Zweck des Hinweises auf eine bestehende oder frühere Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis), der statistischen Auswertung sowie der Verbesserung des Dienstleistungsangebots und dessen Qualität.

  4. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses (bspw an Zahlungsdienstleister, Logistikdienstleister, Drittanbieter) notwendig ist.

  5. Der Schutz personenbezogener Daten des AG erfolgt durch organisatorische und technische Maßnahmen, wie etwa dem Schutz vor unberechtigtem Zugriff, Beeinträchtigung oder Verlust und technische Datensicherheitsvorkehrungen.

  6. Personenbezogene Daten werden von URBAN REELS nur so lange aufbewahrt, wie dies zur Erfüllung vertraglicher bzw. gesetzlicher Verpflichtungen (Art 6 Abs 1 lit b DS-GVO) und/oder dem Forderungsmanagement notwendig ist (entsprechende Aufbewahrungspflichten können sich z.B. insbesondere aus steuerrechtlichen Vorschriften ergeben – eine Rechtsgrundlage für die Aufbewahrung der Daten ergibt sich in diesem Zusammenhang auch aus Art 6 Abs 1 lit c DS-GVO). Ist diese Erforderlichkeit nicht mehr gegeben, werden diese Daten gelöscht.

  7. Der AG hat jederzeit das Recht

  • auf kostenlose Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft, den Verarbeitungszweck, sowie gegebenenfalls den Empfänger dieser Daten (Art 15 DS-GVO);

  • die Berichtigung, Übertragung, Einschränkung der Bearbeitung, Sperrung oder Löschung der personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn diese unrichtig sind oder die Grundlage für die Datenverarbeitung wegfällt (Art 16, 17, 18, 20 DS-GVO);

  • Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Basis von Art 6 Abs 1 lit f DS-GVO („Wahrung berechtigter Interessen“) zu erklären (Art 21 DS-GVO); 

  • die Nutzung zur elektronischen Kontaktaufnahme bei Erhebung der persönlichen Daten und bei jeder Übertragung kostenfrei und problemlos abzulehnen (§ 107 Abs 3 Z3 TKG).

Diese Ansprüche sind an hello@urbanreels.eu zu richten.

  1. Sollte der AG der Ansicht sein, dass die Verarbeitung personenbezogenen Daten gegen geltende datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, oder Ansprüche des AG nach dem Datenschutzrecht in sonstiger Weise verletzt worden sind, hat der AG das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (gemäß Art 77 DS-GVO) einzubringen.


SONSTIGE BESTIMMUNGEN 

  1. Auf die gegenständlichen AAB sowie die Vertragsbeziehungen zwischen URBAN REELS und dem AG gelangt ausschließlich österreichisches Recht, mit Ausnahme der Bestimmungen des Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts, zur Anwendung. 

  2. Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich direkt oder indirekt aus dem Vertragsverhältnis ergeben, wird das am Sitz von URBAN REELS sachlich zuständige Gericht vereinbart. 

  3. Sollte eine der Bestimmungen dieser AAB ungesetzlich, ungültig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Solange sich die Parteien nicht auf eine andere Regelung verständigt haben, gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die wirksam ist und die soweit wie möglich dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und der Absicht der Parteien bei Abschluss dieser Vereinbarung Rechnung trägt. 

Fragen über Fragen… und Antworten (FAQs)

Welche Leistungen bietet Urban Reels Media an?

Was kostet ein Film/Video in Tirol?

Wie lange dauert es ein Video zu produzieren?

Helfen wir beim Drehbuch und der Konzipierung?

Wie läuft eine Produktion mit Urban Reels Media ab?

Helfen wir die Filme richtig auszuspielen und zu bewerben?

Können wir mit einem vordefiniertem Budget arbeiten?

Welche Leistungen bietet Urban Reels Media an?

Was kostet ein Film/Video in Tirol?

Wie lange dauert es ein Video zu produzieren?

Helfen wir beim Drehbuch und der Konzipierung?

Wie läuft eine Produktion mit Urban Reels Media ab?

Helfen wir die Filme richtig auszuspielen und zu bewerben?

Können wir mit einem vordefiniertem Budget arbeiten?

Welche Leistungen bietet Urban Reels Media an?

Was kostet ein Film/Video in Tirol?

Wie lange dauert es ein Video zu produzieren?

Helfen wir beim Drehbuch und der Konzipierung?

Wie läuft eine Produktion mit Urban Reels Media ab?

Helfen wir die Filme richtig auszuspielen und zu bewerben?

Können wir mit einem vordefiniertem Budget arbeiten?

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